Verkauf Ihrer Immobilie – Wie Sie die Plusvalía-Steuer zurückfordern
Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen, gilt die Plusvalía (eine lokale Steuer), dies muss vom Verkäufer getragen werden, vorher wurde es an die Käufer weitergegeben, aber das ist nicht mehr der Fall. Diese Steuer muss vom Verkäufer bezahlt werden.
In den letzten Jahren haben wir aufgrund des Preisverfalls durch die spanische Immobilienkrise festgestellt, dass viele der Verkäufer mit Verlust verkauft haben! Was effektiv bedeutete, dass sie für eine Immobilie mehrere tausend Euro verlangt haben könntet.
Ein kürzlich vom spanischen Verfassungsgericht erlassenes Urteil kündigt das Ende dieser Praxis an. Das Verfassungsgericht hat erklärt, dass diese Formel nicht der Verfassung entspricht und partielle Rechtsreformen erzwungen.
Die Steuer wird angewendet, wenn Sie eine Immobilie gewinnbringend verkaufen und Sie einen Prozentsatz für diese Marge zahlen müssen.
Der zu versteuernde Gewinn wird auf Basis eines festen Prozentsatzes mit dem aktuellen Katasterwert des Grundstücks multipliziert, was multipliziert mit der Anzahl der Besitzjahre berechnet wird.
Plusvalía ist eine Steuer, die erhoben wird, um den Wert des Stadtgrundstücks, nicht der Baukosten, Anlass seiner Übertragung zu erhöhen. Es wird davon ausgegangen, dass das Land städtisch ist, wenn es in diese Kategorie des Katastergesetzes fällt.
Eigentumsübertragungen sind die hauptsächliche Art von Transaktionen, die zu der Steuer führen, aber nicht die Einzige. Sollte ein Preis entstehen, wird Plusvalía von der Person bezahlt, die die Sendung des Eigentums übermittelt; wenn kein Preis beteiligt ist, ist die Person, die die Immobilie erwirbt, für die Zahlung der Steuer verantwortlich.
Wenn eine Immobilie von einer nicht ansässigen natürlichen Person übertragen wird, gibt es eine Ausnahme. In diesem Fall werden die meisten Anwälte des Käufers den geschuldeten Betrag in Plusvalía Municipal bestimmen, der diese vom Kaufpreis einbehalten wird, so dass sie sicher sein können, dass sie bezahlt wird. Als ob der Verkäufer verschwinden wird und es eine ausstehende Rechnung gegen das Eigentum gibt, egal wer der Eigentümer ist!
Wenn durch den Verkauf der Immobilie kein Gewinn erzielt wurde, können Sie die Rückerstattung der bezahlten Kapitalertragssteuer beantragen.
Nach Erhalt Ihrer „Abfindung“ haben Sie entweder eine Frist von einem Monat, um eine Beschwerde einzureichen, oder bis zu 4 Jahren, um die zu Unrecht gezahlte Steuer einzufordern, unabhängig davon, ob Sie eine Rechnung vom Finanzamt erhalten haben oder eine Selbsteinschätzung vorgenommen haben.
Wenn Sie jetzt eine „Abrechnung“ erhalten, empfehlen wir Ihnen, sie anzufechten. Alles was benötigt wird ist jemand, um es in Ihrem Namen und eine Kopie des Titels der ursprünglichen Eigenschaft zu präsentieren, wenn Sie gekauft haben und der neue Titel der Immobilie, wenn Sie verkaufen.
Bitte kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung. Bei MPDunne – Hamptons International sind wir immer glücklich, unseren Kunden zu helfen, Geld zu sparen !!!