Die spanische Regierung hat das Goldene Visum seit April 2025 abgeschafft. Erfahren Sie, warum das spanische Goldene Visum abgeschafft wurde und welche anderen Möglichkeiten es gibt, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sowie die möglichen Auswirkungen der Abschaffung des Visums auf den spanischen Immobilienmarkt.
Das spanische Goldene Visum wurde am 3. April 2025 abgeschafft und bietet keinen EU-Aufenthaltstitel mehr im Austausch für Investitionen. Dennoch sollte sich die Abschaffung nicht spürbar auf den Immobilienmarkt auswirken, da es für Ausländer viele andere Möglichkeiten gibt, einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Das Goldene Visum Spaniens
Das 2013 eingeführte Goldene Visum oder Investorenvisum war ein investitionsgetriebenes Programm, das im Gegenzug für qualifizierte erhebliche Investitionen in bestimmte spanische Vermögenswerte Aufenthaltsrechte gewährte. Dies erfordert eine Mindestinvestition von 500.000 € in den Kauf von Immobilien in Spanien, 1 Million € in Aktien eines berechtigten spanischen Unternehmens, Bankeinlagen oder Investmentfonds oder 2 Millionen € in spanische Staatsanleihen.
Einem Bericht von Transparency Internacional España zufolge wurden in den ersten zehn Jahren der Laufzeit des Programms bis September 2023 6.200 Genehmigungen im Rahmen des Programms erteilt, von denen rund 96,18 % mit Immobilienkäufen zusammenhingen. Von den insgesamt erteilten Genehmigungen wurden fast 18,7 % an russische Investoren (1159 Visa), 43,7 % an chinesische Staatsangehörige (2712), etwa 3,3 % an iranische Staatsangehörige und 2,9 % an US-amerikanische und britische Staatsbürger vergeben.
Sobald das Goldene Visum genehmigt wurde, berechtigt die Genehmigung zu einem legalen Aufenthalt von ein bis drei Jahren und kann auf den Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder ausgedehnt werden. Sie kann dann verlängert werden, wenn alle Anforderungen weiterhin erfüllt sind, und sie kann schließlich zum Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und sogar der spanischen Staatsbürgerschaft führen. Neben den Vorteilen, in Spanien zu leben und zu arbeiten, ermöglicht das spanische Goldene Visum auch die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union im Rahmen des Schengener Abkommens.
Aufhebung des Goldenen Visums
Am 3. Januar 2025 wurde im Boletín Oficial del Estado (BOE – Staatsanzeiger) bekannt gegeben, dass der letzte Tag für die Beantragung des Goldenen Visums der 3. April 2025 sein würde.
Die Änderung erfolgte nach der Ankündigung des spanischen Präsidenten Pedro Sánchez vom 8. April 2024, in der er Pläne zur Abschaffung des Goldenen oder Investorenvisums bekannt gab. Er sagte: „Wir werden die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Wohnraum ein Recht und kein bloßes Spekulationsgeschäft ist“, und wies darauf hin, dass Visa im Zusammenhang mit Immobilienkäufen vor allem in Städten wie Barcelona, Madrid, Malaga, Alicante, Palma und Valencia beantragt werden. Die Mietmärkte in diesen Gebieten sind in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Ferienimmobilien unter Druck geraten.
Da bis September 2023 landesweit weniger als 6.080 Genehmigungen für Immobilienkäufe im Rahmen des Programms erteilt wurden (Transparency International España), ist es unwahrscheinlich, dass die Streichung des Programms erhebliche Auswirkungen auf den lokalen Immobilienmarkt haben wird. Dies gilt insbesondere für Briten, da bis September 2023 nur 177 Genehmigungen im Rahmen des Programms erhalten hatten, von denen etwa 166 mit Immobilienkäufen in ganz Spanien zusammenhingen. Es scheint, dass die überwältigende Mehrheit der britischen Staatsbürger nach dauerhafteren Möglichkeiten suchte, um ihr Zuhause in der spanischen Sonne zu genießen. Die Änderungen werden sich wahrscheinlich auch nicht wesentlich auf den Premiummarkt auswirken, da die wirklich Reichen wahrscheinlich Steuerinländer an anderen Orten sind, die sich nicht länger als 90 Tage an einem Ort aufhalten.
Die Abschaffung des Goldenen Visums oder des Investorenvisums wird sich wahrscheinlich nicht auf diejenigen auswirken, die bereits eine Genehmigung erhalten haben. Es sollte jedoch immer andere Möglichkeiten für Nicht-Europäer geben, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und ihr spanisches Traumhaus frei zu genießen.
Zu den brauchbaren Alternativen zum abgeschafften Goldenen Visum gehören arbeitsbezogene Optionen wie das Visum für Arbeitnehmer, Selbstständige und digitale Nomaden sowie speziellere Kategorien wie das Visum für hochqualifizierte Arbeitnehmer oder das Visum für unternehmensinterne Transfers. Für diejenigen, die nicht vorhaben zu arbeiten, ist das Visum für nicht lukrative Aufenthalte bei Rentnern und Personen mit passivem Einkommen beliebt. Unternehmer können sich für das Unternehmervisum interessieren, während für Studenten und Forscher spezielle Studien-, Praktikums- und akademische Visa zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bietet Spanien Visa zur Familienzusammenführung für Ehepartner, Kinder und abhängige Verwandte von legalen Einwohnern oder EU-Bürgern an. Sobald eine Person fünf Jahre lang legal in Spanien gelebt hat, kann sie sich für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis qualifizieren. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich am besten an Ihren Anwalt oder an die spanische Botschaft in Ihrem Land.
Beliebte Orte für den Immobilienkauf in Spanien
Für Ausländer, die eine Immobilie in Spanien kaufen, sind Madrid, Barcelona, Valencia, die Kanarischen und Balearischen Inseln sowie die Costa del Sol – insbesondere Marbella, die Goldene Meile und Benahavís – von großem Interesse.
Zu den praktischen Vorzügen der Costa del Sol gehören zahlreiche und günstige Flüge in ganz Europa, relativ niedrige Lebenshaltungskosten, ein hoher Anteil an englischsprachigen Einwohnern, ein insgesamt hohes Maß an Sicherheit, diverse erstklassige Einrichtungen und eine ausgezeichnete Auswahl an spanischen und internationalen Schulen. Für alle, die eine Immobilie in Spanien kaufen möchten, um das Beste an Natur, Wetter und Kultur zu genießen, ist das Goldene Visum ein einfaches Ticket für Ausländer, um eine Immobilie in der Region Marbella zu kaufen und diese nach Herzenslust zu genießen.
Dass der Kauf einer Immobilie an der Costa del Sol mit den folgenden Kosten verbunden ist:
Grunderwerbssteuer (ITP) von 7% – einer der niedrigsten Sätze in Spanien Käufer, die neue Immobilien direkt vom Bauträger kaufen, zahlen 10 % MwSt. (Mehrwertsteuer) anstelle der ITP Für den Kauf von Grundstücken werden 21% MwSt. anstelle der ITP erhoben. Stempelsteuer (AJD) von 0-2,5% je nach Immobilie Notar- und Anwaltsgebühren von 2-3% des Kaufpreises Wenn Sie sich mehr als 180 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, müssen Sie unter Umständen spanische Steuern auf Ihr weltweites Vermögen und Einkommen zahlen.
Immobilienkauf in Spanien
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