Kaufen und Leben in Spanien im Jahr 2025 – Grundsteuern und Visa
Spanien ist seit langem ein Top-Ziel für ausländische Immobilienkäufer und bietet einen starken Immobilienmarkt, eine hohe Lebensqualität und attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten. Die jüngsten politischen Diskussionen – insbesondere die Äußerungen von Präsident Pedro Sánchez über eine mögliche 100-prozentige Steuer für nicht-europäische und britische Käufer – haben jedoch zu Verwirrung unter den Investoren geführt. Erfahren Sie, welche Steuern und Visumsoptionen Ausländer haben, um 2025 in Spanien Immobilien zu kaufen und zu leben.
Im Januar 2025 lösten Äußerungen des spanischen Präsidenten Pedro Sánchez bei internationalen Käufern Besorgnis über mögliche Erhöhungen der Grundsteuern für Ausländer aus. Diese Äußerungen wurden jedoch weitgehend missverstanden und deuten nicht auf bevorstehende Änderungen der spanischen Steuergesetze hin. Derzeit bleiben die Grundsteuern unverändert, und mehrere Visumsoptionen bieten weiterhin einen einfachen Weg zum spanischen Wohnsitz.
Mit der Abschaffung des spanischen Golden-Visa-Programms im April dieses Jahres und den Äußerungen des spanischen Präsidenten Pedro Sánchez vom 13. Januar über die Möglichkeit einer Erhöhung der Grundsteuern für Ausländer herrscht einige Verwirrung über die Möglichkeit des Immobilienkaufs in Spanien. Dieser Blogbeitrag gibt einen Überblick über die Situation und den Status von Ausländern, die 2025 eine Immobilie in Spanien kaufen möchten.
Können Nicht-Europäer Immobilien in Spanien kaufen?
Ja, Ausländer, einschließlich Nicht-Europäer, können in Spanien Immobilien kaufen – Sie benötigen lediglich einen NIE-Ausweis, ein spanisches Bankkonto und einen Steuervertreter, wenn Sie nicht hier leben. Die wachsende Beliebtheit dieses charmanten, sonnigen Landes, insbesondere in südlichen Regionen wie Marbella und der Costa del Sol, bedeutet, dass Investitionen in Immobilien weiterhin eine gute Option für Ausländer sind, die einen Zweitwohnsitz an einem schönen und kulturell inspirierten Ort suchen, sei es als Hauptwohnsitz, Ferienhaus oder als Mietinvestition.
Was ist die Kontroverse um die 100 %ige Grundsteuer?
Im Januar 2025 erklärte der spanische Präsident Pedro Sánchez, dass nicht-europäische Käufer mit einer „100 %igen Grundsteuer“ rechnen müssten. Der Präsident meinte damit zwar, dass er die Möglichkeit in Betracht ziehe, nicht-europäische Käufer doppelt so viel Grundsteuer zu zahlen, doch wurde seine Äußerung dahingehend missverstanden, dass einige 100 % des Immobilienpreises als Steuer zahlen müssten, wodurch sich die Kosten für den Kauf einer Immobilie für Nicht-Europäer, einschließlich britischer Staatsbürger, verdoppeln würden – was verständlicherweise bei potenziellen Investoren aus Großbritannien und anderen Teilen der Welt Besorgnis auslöste.
Die Realität sieht jedoch ganz anders aus:
Es handelte sich nicht um eine offizielle Ankündigung, sondern um eine politische Diskussion, die falsch interpretiert wurde. Es wurde kein Gesetz verabschiedet, und der Vorschlag befindet sich noch in einem frühen Stadium und wird wahrscheinlich nicht umgesetzt werden.
Selbst wenn eine neue Steuer eingeführt würde, würde sie nur für Neukäufe gelten – nicht für bestehende Immobilienbesitzer oder Personen, die einen Immobilienkauf vor Inkrafttreten künftiger Steueränderungen abschließen.
Da viele politische Gruppen bereits gegen die Idee sind und die Regierung von Sánchez keine absolute Mehrheit hat, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Steuer in ihrer extremen Form umgesetzt wird, gering.
Es wird keine unmittelbaren Auswirkungen auf ausländische Immobilienkäufer in Spanien geben, und der spanische Immobilienmarkt bleibt für internationale Investoren ein vollständig zugänglicher und attraktiver Markt.
Wird in Spanien eine 100-prozentige Immobiliensteuer eingeführt?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es unwahrscheinlich, dass eine zusätzliche Steuer für britische Käufer Gesetz wird. Hier sind die Gründe dafür:
Der Vorschlag müsste sowohl den spanischen Kongress als auch den Senat passieren, was sechs Monate bis über ein Jahr dauern könnte, bevor er überhaupt verabschiedet wird. Die spanische Regierung verfügt nicht über eine Mehrheit im Kongress, sodass es schwierig ist, extreme Maßnahmen ohne umfangreiche politische Verhandlungen zu verabschieden.
Selbst wenn in Zukunft Steueränderungen eingeführt werden, dürften diese weniger drastisch ausfallen als in den Schlagzeilen suggeriert und nur für Neukäufe gelten, die nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes getätigt werden. Dies ist ein Hinweis darauf, dass es ratsam ist, vor möglichen Steueränderungen frühzeitig zu kaufen.
Wie viel kostet der Kauf einer Immobilie in Spanien?
Obwohl die Steuern und Gebühren, die Sie beim Kauf einer Immobilie in Spanien zahlen müssen, je nach Immobilie und Region variieren, belaufen sich die Gesamtkosten und Gebühren in der Regel auf etwa 10-12 % des Kaufpreises. Dies gilt für alle Immobilienkäufe in Spanien, unabhängig davon, ob Sie mit einer Hypothek (hipoteca) oder als Barzahler kaufen. Wenn Sie mit einer Hypothek kaufen, müssen Sie zusätzlich 30 % bis 40 % des Kaufpreises als Anzahlung und Bankgebühren aufbringen – abhängig von den jeweiligen Bankbedingungen, wobei zu beachten ist, dass die meisten Banken eine Gebühr von etwa 1 % des Hypothekenwertes erheben und eine Anzahlung von 30 % bevorzugen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden für Immobilienkäufer in Marbella.
Steuern für ausländische Immobilienbesitzer in Spanien
Obwohl Spanien für ausländische Käufer offen bleibt, ist es hilfreich, die Aufschlüsselung der Immobiliensteuern zu verstehen, die beim Kauf und Besitz von spanischen Immobilien anfallen.
1. Steuern beim Kauf einer Immobilie
Wiederverkaufsimmobilien: Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie in Spanien zahlen Käufer eine Übertragungssteuer (ITP) von 6 % bis 10 %, je nach Region. Beim Kauf einer Immobilie in Andalusien beträgt diese 7 %. Neubauimmobilien: Für neu erworbene Immobilien zahlen Käufer in den meisten Regionen Spaniens 10 % Mehrwertsteuer (IVA) zuzüglich 1,5 % Stempelsteuer (AJD).
Um den Kauf am Tag des Vertragsabschlusses abzuschließen, müssen Sie zum Notar gehen. Die Notargebühren können zwischen 0,1 % und 2 % des Kaufpreises variieren, hinzu kommen nach dem Verkauf weitere 400 bis 700 Euro für das Grundbuchamt, und die Rechtskosten betragen in der Regel etwa 1 %. Diese Kosten sind alle in den oben genannten 10 bis 12 % für die Gesamtkosten des Immobilienkaufs in Spanien enthalten.
2. Jährliche Steuern für nicht ansässige Eigentümer
Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) (wenn nicht vermietet): Wenn Sie weder einen spanischen Wohnsitz haben noch Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie eine Steuer für Nichtansässige entrichten, die sich nach dem Katasterwert der Immobilie richtet. Bei Vermietung der Immobilie: Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, zahlen EU-/EWR-Bürger 19 % Steuern auf die Mieteinnahmen, während Nicht-EU-Bürger (einschließlich Briten und Amerikaner) 24 % Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen. Lokale Grundsteuer (IBI): Für alle Immobilien müssen Sie eine jährliche Steuer in Höhe von 0,4 % bis 1,1 % des steuerpflichtigen Werts der Immobilie zahlen, der je nach Immobilie und Lage variiert.
3. Kapitalertragssteuer und Erbschaftssteuer
Beim Verkauf oder der Vererbung von Immobilien fallen bestimmte Steuern an, darunter:
Kapitalertragssteuer (Plusvalia): Beim Verkauf einer Immobilie, die nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, müssen Sie Kapitalertragssteuer auf die Preisänderung der Immobilie zwischen Kauf und Verkauf zahlen. Die Kapitalertragssteuer variiert zwischen 19 % und 27 %, abhängig von der Region, der Staatsangehörigkeit des Nichtansässigen und der Wertsteigerung der Immobilie.
Erbschaftssteuer: Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie eine Erbschaftssteuer entrichten, die je nach Region und Ihrer Beziehung zum Verstorbenen variiert.
Dies sind die üblichen Immobiliensteuern – es gibt keine zusätzlichen Steuern, die speziell für bestimmte Käufer gelten.
Aufenthaltsvisumoptionen für ausländische Immobilienkäufer
Um eine Immobilie in Spanien zu kaufen, müssen Ausländer eine NIE (número de idenitificacíon del extranjero) und ein spanisches Bankkonto haben. Die NIE muss in Spanien beantragt werden, kann einige Zeit dauern und muss vor der Unterzeichnung der Urkunde oder dem Abschluss des Kaufs ausgestellt werden. Potenzielle Käufer sollten daher so früh wie möglich mit ihren Anwälten beginnen, den Prozess zu organisieren. Laut Gesetz müssen alle Immobilienbesitzer, die nicht in Spanien ansässig sind, auch einen Steuervertreter benennen.
Können europäische Bürger in Spanien leben?
Ja, europäische Bürger aus dem Schengen-Raum, darunter Frankreich, Deutschland und Italien, können ohne Probleme in Spanien leben und arbeiten. Sie müssen lediglich einen Wohnsitz beantragen, um ihre „Green Card“ oder „NIE“ zu erhalten.
Bedeutet der Besitz einer Immobilie in Spanien, dass man in Spanien leben kann?
Nein. Für Ausländer, die eine Immobilie in Spanien kaufen, stellt sich nicht die Frage, ob sie eine Immobilie kaufen können, sondern wie viel Zeit sie als Nicht-Einwohner in Spanien verbringen dürfen – die eigentliche Frage ist also, welche Visa sie beantragen können.
Mit welchen Visa können Nicht-Europäer in Spanien leben?
Nicht-Europäer müssen für die Einreise und den Aufenthalt in Spanien ein entsprechendes Visum beantragen.
Da das spanische Goldene Visum nun ausgelaufen ist, müssen Käufer aus Nicht-EU-Ländern alternative Aufenthaltsmöglichkeiten in Betracht ziehen. Eine vollständige Liste der spanischen Visa finden Sie hier. Es ist jedoch immer ratsam, sich an die spanische Botschaft in Ihrem Land oder an Ihren Anwalt zu wenden, um Unterstützung zu erhalten. Wenn Sie fünf Jahre lang legal in Spanien gelebt haben, können Sie in der Regel ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt beantragen. Nachfolgend finden Sie eine
Übersicht über einige der Visumsoptionen, die Nicht-EU-Bürgern zur Verfügung stehen.
1. Arbeitsvisa
Diese Visa ermöglichen Nicht-EU-Bürgern unter verschiedenen Bedingungen in Spanien zu leben und zu arbeiten. Das Arbeitnehmervisum ist für Personen mit einem formellen Arbeitsvertrag bei einem spanischen Unternehmen, das Selbstständigenvisum ist für Freiberufler oder Personen, die in Spanien ein eigenes Unternehmen gründen möchten, und das Telearbeitsvisum oder Digital-Nomaden-Visum ist für Remote-Arbeitnehmer, die bei ausländischen Unternehmen beschäftigt sind und während ihrer Online-Arbeit in Spanien wohnen möchten.
Weitere arbeitsbezogene Visa sind das Hochqualifizierten-Visum für Fachkräfte in speziellen Bereichen mit stark nachgefragten Fähigkeiten, das Visum für unternehmensinterne Versetzungen für Mitarbeiter, die in eine spanische Niederlassung ihres Arbeitgebers versetzt werden, das Künstler-/Mitarbeiter-/Reporter-Visum für Fachkräfte in kulturellen, künstlerischen oder medienbezogenen Bereichen und das Working-Holiday-Visum für junge Menschen aus bestimmten Ländern, das eine begrenzte Arbeit während eines längeren Aufenthalts erlaubt.
2. Aufenthaltsvisa (nicht arbeitsbezogen)
Aufenthaltsvisa sind für Personen bestimmt, die sich in Spanien aufhalten möchten, ohne einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Eines der beliebtesten Visa ist das Aufenthaltsvisum ohne Erwerbszweck, manchmal auch als „Rentenvisum“ bezeichnet, das für Rentner und Personen mit ausreichenden passiven Einkünften oder Ersparnissen geeignet ist, die nicht arbeiten müssen. Eine weitere beliebte Option ist das EU-Visum für die Wiedererlangung des langfristigen Aufenthaltsrechts, das für Personen bestimmt ist, die zuvor einen langfristigen Aufenthaltsstatus in der EU hatten und diesen wiedererlangen möchten.
3. Visa für Geschäftsleute und Unternehmer
Für Nicht-Europäer, die in Spanien investieren, ein Unternehmen gründen oder unternehmerisch tätig werden möchten, gibt es Visa wie das Unternehmervisum.
4. Visa für Studium und Forschung
Es gibt auch eine Reihe von Visumsoptionen für Nicht-EU-Bürger, die akademische, Forschungs- oder Ausbildungsmöglichkeiten wahrnehmen möchten. Dazu gehören: das Studienvisum für Studenten, die in anerkannten Bildungsprogrammen eingeschrieben sind; das Auxiliar de Conversación-Visum für Sprachassistenten, die an spanischen Schulen arbeiten; das Forscher-Visum für Personen, die wissenschaftliche oder akademische Forschung betreiben; und das Praktikumsvisum für Studenten oder Absolventen, die ein Praktikum in Spanien absolvieren.
5. Visums zur Familienzusammenführung
Visa zur Familienzusammenführung sind für die Zusammenführung von Familienangehörigen von Einwohnern oder EU-Bürgern mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien bestimmt.
Warum 2025 ein guter Zeitpunkt ist, um Immobilien in Spanien zu kaufen
Trotz der politischen Debatte über Steuerunsicherheiten und das Auslaufen des Goldenen Visums bleibt Spanien ein ausgezeichneter Standort für ausländische Immobilieninvestitionen. Insbesondere
Es sind keine unmittelbaren Steueränderungen zu erwarten – Der Vorschlag einer „100 %-Steuer“ wurde missverstanden, ist nicht gesetzlich verankert und stößt auf starken Widerstand.
Anhaltend starker Immobilienmarkt – Die Nachfrage nach Immobilien ist in Spanien weiterhin hoch, wobei die Preise in Premium-Lagen wie Marbella, Benahavís und Estepona weiterhin um etwa 10 % pro Jahr steigen.
Ausgezeichneter Lebensstil und Investitionspotenzial – Spanien bietet weiterhin attraktives Wetter, natürliche Schönheit, Kultur und Annehmlichkeiten und damit fantastische Immobilienmöglichkeiten und einen hohen Lebensstandard.
Spanische Einwohner genießen einfachen und freien Zugang zu Reisen innerhalb der Schengen-Zone.
Fazit: Spanien ist ein ausgezeichneter Ort für Immobilieninvestitionen.
Der „100 %-Steuervorschlag“ hat zwar Schlagzeilen gemacht, ist aber noch nicht Gesetz, und ausländische Käufer sind in Spanien sehr willkommen.
Spanien bleibt ein stabiles und attraktives Ziel für Immobilienkäufer aus aller Welt und bietet Expats eine umfassende Palette an Visa- und Aufenthaltsmöglichkeiten – sei es für Investitionen, zum Leben oder für den Ruhestand.
Für diejenigen, die den Kauf einer Immobilie in der Region Marbella in Betracht ziehen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um voranzukommen und sich eine solide Investition in einem begehrten Markt zu sichern.
Melinda ist eine erfahrene Autorin, die sich auf die Bereiche Immobilien, Stadtplanung, Lifestyle, Architektur und Design spezialisiert hat. Sie lebt seit langem in Marbella und hat einen Hochschulabschluss in Sozialwissenschaften mit Auszeichnung in Politik und einen Master-Abschluss in Stadtplanung.
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